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IECEx und Zoneneinteilung für explosionsgefährdete Bereiche an Wasserstofftankstellen

16. Februar 2022

IECEx und Zoneneinteilung für explosionsgefährdete Bereiche an Wasserstofftankstellen

IECEx und Zoneneinteilung für explosionsgefährdete Bereiche an Wasserstofftankstellen

Explosionsschutz

Der Explosionsschutz gliedert sich in zwei Bereiche:

  • elektrische Klassifizierung

  • mechanische Klassifizierung

Elektrisch angesteuerte Magnetventile gehören natürlich zur elektrischen Klassifizierung. Bei der Verwendung mit Wasserstoff sind jedoch einige Dinge zu beachten. Es liegt in der Verantwortung des Konstrukteurs der Wasserstofftankstelle, die Zoneneinteilung des Gefahrenbereichs festzulegen. Dafür werden drei verschiedene Zonen definiert:

  • Zone 2: Wasserstoff in der festgelegten Schutzzone ist ungewöhnlich, kann aber vorkommen.

  • Zone 1: Wasserstoff muss im Normalbetrieb gelegentlich berücksichtigt werden.

  • Zone 0: Wasserstoff ist hauptsächlich in der Schutzzone vorhanden.

Für die oben genannten Zonen gelten verschiedene Schutzklassen, die sicherstellen, dass es keine potenzielle Zündquelle gibt.

Die Schutzklassen sind A, B und C. Schutzklasse A ist die höchste, gefolgt von B und C.

  • Für explosionsgefährdete Bereiche in Zone 0 müssen alle Komponenten der Schutzklasse A entsprechen.

  • Für explosionsgefährdete Bereiche in Zone 1 müssen die Komponenten mindestens der Schutzklasse B entsprechen, wobei die Schutzklasse A vorzuziehen ist, da sie einen höheren Schutzgrad aufweist.

  • Für explosionsgefährdete Bereiche in Zone 2 können alle Schutzklassen (A, B oder C) verwendet werden.

Wasserstoff gehört zur Explosionsgruppe IIC, zu der auch Acetylen und Schwefelkohlenstoff gehören.

Temperatur

Das nächste Kriterium ist die maximal zulässige Oberflächentemperatur. Der Temperaturbereich reicht von 85 °C (T6) bis 450 °C (T1). Es gibt eine Reihe von Zwischenstufen. Für Wasserstoff ist jedoch die Klasse T1 ausreichend, da Wasserstoff eine hohe Zündtemperatur aufweist.

Elektrische Leistung

Insgesamt muss die Mindestleistung elektrifizierter Geräte für den Wasserstoffbetrieb Ex IIC T6 G entsprechen.

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